Unter nachhaltiger Ernährung versteht das BMEL einen Ernährungsstil mit möglichst positiven Auswirkungen auf Gesundheit, Ökologie, Ökonomie und das Soziale. Übergeordnetes Ziel einer nachhaltigen Ernährung ist es, die Erde dauerhaft generationengerecht zu bewirtschaften und Lebensmittel wertzuschätzen. Die Lebenssituation der heutigen Generation soll verbessert werden, ohne gleichzeitig die Lebenssituation künftiger Generationen zu gefährden. Ein Überblick von Peter Stuckert, PNO Consultants.
Welche Projekte können gefördert werden?
Das Ministerium möchte Projekte fördern, die sich mindestens einem der folgenden Schwerpunkte zuordnen lassen.
Innovationen zur Gestaltung der Ernährungsumgebung und Erweiterung der individuellen Ernährungskompetenz
Vermeidung von Lebensmittelabfällen und sonstigen Verlusten entlang der Lebensmittelversorgungskette durch Innovationen
Die Projekte sollen eine hohe Praxisrelevanz haben. Die Innovationen können technischer oder auch nicht-technischer Natur (Methoden, Konzepte etc.) sein.
Wer ist antragsberechtigt?
Es werden Einzelvorhaben gefördert und auch Kooperationsprojekte mit mehreren Partnern. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Startups mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind im Rahmen von Projekten mit substanzieller Wirtschaftsbeteiligung antragsberechtigt.
Welche Höhe hat die Förderung?
Für Unternehmen ist ein Fördersatz von max. 50% auf die zuwendungsfähigen Kosten realistisch.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Das Antragsverfahren ist zweistufig und startet mit der Einreichung einer Projektskizze bis spätestens zum 28.02.23. Wird diese Skizze positiv evaluiert, muss anschließend noch ein förmlicher Förderantrag eingereicht werden.
Interessiert? Wir unterstützen Sie!
Interessieren Sie sich für diese neue BMEL-Förderbekanntmachung? Dann sprechen Sie uns an. Wir erarbeiten einen aussichtsreichen Förderantrag für Ihr Projekt.
Erschienen auf: PNO Consultants.
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