Kauft der Kunde dein Produkt und deine Dienstleistung, oder die des Wettbewerbers? Ein entscheidender Faktor ist, wie nachhaltig dein Unternehmen und seine Produkte sind. Aber wie kannst du deine Nachhaltigkeitsziele und -leistungen Deinen Kund:innen transparent machen?
Um einen Überblick über Deine Nachhaltigkeit zu erhalten, kannst du den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) nutzen. Vergangene Woche hat die BVE ihren aktuellen Branchenleitfaden für den DNK vorgestellt. Entwickelt wird dieser vom Rat für Nachhaltige Entwicklung.
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex hilft Unternehmen in der Ernährungswirtschaft, ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu dokumentieren und sorgt damit für Transparenz. Eine solche Kommunikation bezüglich Eurer Nachhaltigkeitsleistungen ist erforderlich, da die Nachhaltigkeitserwartungen der Verbaucher:innen stetig steigen. Der DNK knüpft an globale Nachhaltigkeitsstandards an und ist international anwendbar. Durch die Standardisierung werden die verschiedenen Nachhaltigkeitsleistungen besser vergleichbar gemacht.
Um den Kodex zu nutzen, muss Dein Unternehmen zu den vier verschiedenen Bereichen, in die der DNK gegliedert ist, und zu einem ausgewählten Set an Leistungsindikatoren eine Erklärung erstellen. In die DNK-Datenbank trägt Dein Unternehmen dann all seine Daten ein. Innerhalb von drei Wochen erhältst Du ein Feedback zur Erklärung vom DNK-Büro. Die Anwendung des DNK ist für Unternehmen kostenfrei.
Sustainable Development Goals als Grundlage
Die Sustainable Development Goals (SDGs) sind die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen auf der Agenda 2030. Mit der Agenda 2030 soll die wirtschaftliche, die soziale und die ökologische Entwicklung weltweit nachhaltig gestaltet werden. Die 17 gesetzten Ziele können auch deswegen nicht ohne die Ernährungsindustrie erreicht werden. Um das SDG 12 „Für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sorgen“ zu erreichen, ist die Transparenz in Punkten Nachhaltigkeit wichtig.
Der EU Green Deal hat den Gedanken neuer, nachhaltigerer Lebensmittelsysteme aufgegriffen. Aus diesem Anspruch wurde der EU-Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Geschäfts- und Marketingpraktiken für Lebensmittel entwickelt, auf dem der Deutsche Nachhaltigkeitskodex aufbaut. Unternehmen, die sich am EU-Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Unternehmens- und Marketingpraktiken in der Lebensmittelkette beteiligen, können für das darin geforderte Reporting ihre Erklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex verwenden. Der EU-Verhaltenskodex Kodex setzt in drei Bereichen der Lebensmittelkette sieben Ziele mit konkreten Unterzielen. Der Deutsch Nachhaltigkeitskodex hingegen hat 20 Kriterien über vier Bereiche definiert.
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex im Einzelnen
Strategie
1. Strategische Analyse & Maßnahmen: Das Unternehmen legt offen, ob es eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt. Es erläutert, welche konkreten Maßnahmen es ergreift, um im Einklang mit den wesentlichen und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards zu operieren.
2. Wesentlichkeit: Das Unternehmen legt offen, wo und wie die eigene Geschäftstätigkeit Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsthemen hat. Es legt offen, welche Nachhaltigkeitsthemen einen Einfluss auf das eigene Geschäftsmodell haben. Das Unternehmen stellt sowohl positive als auch negative Wirkungen dar und gibt an, wie diese in den internen Prozessen berücksichtigt werden.
3. Ziele: Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele gesetzt und operationalisiert werden und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird.
4. Tiefe der Wertschöpfungskette: Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden.
Prozessmanagement
5. Verantwortung: Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.
6. Regeln & Prozesse: Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.
7. Kontrolle: Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit i.d.R. mäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.
8. Anreizsysteme: Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeitende auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.
9. Beteiligung von Anspruchsgruppen: Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.
10. Innovations- und Produktmanagement: Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.
Umwelt
11. Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen: Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang natürliche Ressourcen für die Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output von Wasser, Boden, Abfall, Energie, Fläche, Biodiversität sowie Emissionen für den Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen.
12. Ressourcenmanagement: Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und quantitativen Ziele es sich für seine Ressourceneffizienz, insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energien, die Steigerung der Rohstoffproduktivität und die Verringerung der Inanspruchnahme von Ökosystemdienstleistungen, gesetzt hat, welche Maßnahmen und Strategien es hierzu verfolgt, wie diese erfüllt wurden bzw. in Zukunft erfüllt werden sollen und wo es Risiken sieht.
13. Klimarelevante Emissionen: Das Unternehmen legt die Treibhausgas (THG)-Emissionen entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen und die bisherigen Ergebnisse an.
Gesellschaft
14. Arbeitnehmerrechte: Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeitenden im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
15. Chancengerechtigkeit: Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migrant*innen und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
16. Qualifizierung: Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeitenden, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
17. Menschenrechte: Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen
18. Gemeinwesen: Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
19. Politische Einflussnahme: Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
20. Gesetzes-/Richtlinienkonformes Verhalten: Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Der EU-Verhaltenskodex im Einzelnen
Förderung von Ernährungsgewohnheiten (für eine gesunde und nachhaltige Ernährung)
Ziel 1: Gesunde, ausgewogene und nachhaltige Ernährung für alle europäischen Verbraucher*innen und damit ein Beitrag zu:
1. Umkehr von Mangelernährung und ernährungsbedingten nichtübertragbaren Krankheiten (NCDs) in der EU
2. Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks des Nahrungsmittelverbrauchs bis 2030
• Verbesserte Konsummuster von Lebensmitteln in der EU
• Ein Lebensmittelumfeld, das es einfacher macht, sich für eine gesunde und nachhaltige Ernährung zu entscheiden
Ziel 2: Vermeidung und Reduzierung von Lebensmittelverlusten und -verschwendung (auf Verbraucherebene, in internen Abläufen und über Wertschöpfungsketten)
• Reduzierung der Lebensmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene um 50% bis 2030 und Reduzierung der Lebensmittelverluste entlang der Lebensmittelproduktion und Lieferketten in der EU
Verbesserung der Nachhaltigkeit der internen Prozesse der Lebensmittelverarbeitung, des Einzelhandels, der Gastronomie und des Gastgewerbes
Ziel 3: Klimaneutrale Lebensmittelkette in Europa bis 2050
• Reduzierung der Nettoemissionen aus eigenem Betrieb, Beitrag zu einem Ziel zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen von 55% in der EU-Nahrungsmittelkette bis 2037 (nach einem wissenschaftsbasierten Ansatz)
Ziel 4: Eine optimierte zirkuläre und ressourceneffiziente Lebensmittelkette in Europa
• Verbesserte Ressourceneffizienz in den eigenen Betrieben, Beitrag zu einer nachhaltigen, effizienten Nutzung und Bewirtschaftung von Energie und natürlichen Ressourcen in den Betrieben bis 2030
• Verbesserte Nachhaltigkeit von Lebensmittel- und Getränkeverpackungen, wobei alle Verpackungen bis 2030 auf Kreislaufwirtschaft ausgerichtet sind
Ziel 5: Nachhaltiges, integratives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle
• Verbesserte Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, die an jedem Punkt der Lebensmittelwertschöpfungskette bis 2030 tätig sind
• Hochwertige Arbeitsplätze, qualifizierte Arbeitskräfte und sichere und integrative Arbeitsplätze für alle
Verbesserung der Nachhaltigkeit der Lebensmittelwertschöpfungskette – in Bezug auf Primärproduzenten und andere Akteure
Ziel 6: Nachhaltige Wertschöpfung in der europäischen Lebensmittelversorgungskette durch Partnerschaft
• Verbesserte Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, die an jedem Punkt der Lebensmittelwertschöpfungskette tätig sind, bis 2030
• Kontinuierliche Fortschritte in Richtung einer nachhaltigen Produktion, die zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung und effizienten Nutzung der natürlichen Ressourcen bis 2030 sowie zu einem verbesserten Tierschutz beitragen
Ziel 7: Nachhaltige Beschaffung in Lebensmittelversorgungsketten
• Transformierte Rohstofflieferketten, die nicht zur Entwaldung, Waldschädigung und Zerstörung natürlicher Lebensräume beitragen und die hochwertige Ökosysteme und Biodiversität erhalten und schützen
• Verbesserte soziale Leistung in (globalen) Lebensmittellieferketten
Quelle: BVE – Branchenleitfaden zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), 3. Aktualisierte Auflage 2022
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