Laut dem Urteil des Oberlandesgerichtes Schleswig ist das Verbraucherbewusstsein hoch genug, um zu verstehen, was Klimaneutralität und die damit einhergehende ausgeglichene Emissionsbilanz durch Kompensationsleistungen bedeutet. So unterscheidet sich der Begriff "klimaneutral" vom Begriff "umweltfreundlich". "Klimaneutral" definiert deutlich, dass es sich um ein Produkt mit einer ausgeglichenen, CO2-neutralen, Bilanz handelt. Für das Gericht ist klar, dass Verbraucher:innen sich darüber bewusst sind, dass kommerzielle Produkte nicht ohne jeglichen CO2-Ausstoß hergestellt werden können. Das Gericht kommt zu dem Entschluss, dass die Bezeichnung "klimaneutral" auf einem Produkt nicht per se irreführend ist.
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