Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth sorgt für Aufsehen: Adidas darf nicht mehr mit dem Ziel werben, bis 2050 klimaneutral zu werden. Der Grund: Das Unternehmen legte nicht konkret offen, wie es dieses Ziel erreichen will – etwa durch Emissionsvermeidung, -reduktion oder Kompensation.
Auslöser für das Verfahren war eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die in der Aussage ein Beispiel für sogenanntes „Greenwashing“ sah. Das Urteil betont die wachsende Bedeutung transparenter und überprüfbarer Klimaziele – gerade in der Unternehmenskommunikation. Aussagen über Klimaneutralität dürfen nicht länger pauschal und ohne belastbare Maßnahmen gemacht werden.
Bereits zuvor hatte der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass Begriffe wie „klimaneutral“ nur verwendet werden dürfen, wenn in der Werbung selbst deutlich erklärt wird, wie dieses Versprechen eingelöst wird. Damit entsteht eine klare Richtung für Unternehmen: Wer sich öffentlich zu Klimazielen bekennt, muss diese auch konkret und nachvollziehbar untermauern.
Das Urteil ist also nicht nur eine juristische Entscheidung – sondern ein regulatives Signal für glaubwürdigen Klimaschutz. Den ganzen Artikel kannst du
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