Durch den am 4. Juni vom Kabinett beschlossenen Wachstumsboosters, erfährt auch das Forschungszulagengesetz (FZulG) eine wichtige Aufwertung. Künftig werden Gemein- und sonstige Betriebskosten pauschal mit 20 Prozent der förderfähigen Aufwendungen berücksichtigt – ABER: nur für F&E-Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 starten.