Vegane MoPro Alternativen dürfen sich weiter "nach Joghurtart” oder “Typ Quark” bezeichnen und im klassischen Milchkarton verkauft werden. Diese und andere Verschärfungen waren in Änderungsantrag 171, Anhang VII Teil III der Gemeinsamen Marktordnung vorgesehen. Dort wird bereits festgelegt ist, dass Begriffe wie “Milch”, “Butter”, “Käse” oder “Joghurt” als Produktnamen ausschließlich für Tierprodukte verwendet werden dürfen – diese Einschränkungen bleiben erhalten.
Änderungsantrag 171 wurde nun von dem EU Parlament abgelehnt. Dieser Entscheidung ging intensives Lobbying sowohl der Milchindustrie und der Bauernverbände auf der einen, und Produzenten veganer Alternativen voraus. Letztere hatten durch eine öffentlichkeitswirksame Petition über 450,000 Unterschriften von Bürgern gegen den Antrag gesammelt.
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